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Saturday, July 25, 2020

Illegale Böller in der Wohnung - fristlose Kündigung - 24VEST

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Einen spektakulären Fall hatte kürzlich das Amtsgericht Hannover zu entscheiden. Der Mieter bewohnte eine Wohnung seit Anfang 2008. Im August 2019 wurde der Vermieterin bekannt, dass der Mieter sogenannte Polenböller zuhause lagerte, die er noch dazu mit Glasscherben ummantelt hatte.

Deshalb wurde der Mieter durch einen Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Am 6. September 2019 erklärte die Vermieterin die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, hilfsweise erklärte sie die ordentliche Kündigung zum 30. Juni 2020 aufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Mieters. Der Kündigung widersprach der Mieter mit dem Verweis auf den Grad seiner Behinderung von 30 Prozent. Im Räumungsprozess behauptete er, die Sprengkörper seien dazu gedacht gewesen, sich der im Garten vorherrschenden Rattenplage anzunehmen. Sein Vorhaben sei „laut Internetforen“ eine übliche Methode, um Ratten zu bekämpfen. Außerdem hätte er weder die Substanz des Hauses noch andere Mieter gefährden können. 

Unversehrtheit der Mitmieter und Bausubstanz gefährdet

Die Vermieterin behauptete, der Mieter habe Sprengstoff in seiner Wohnung gelagert. Dieser könne nur dem Zweck dienen, Menschen oder Tiere verletzen zu wollen. Ferner behauptete sie, dass die Substanz des Wohnhauses sowie die Unversehrtheit der Mitmieter durch die Sprengkörper gefährdet waren. Das Amtsgericht Hannover sprach der Vermieterin einen Anspruch auf Räumung der Wohnung zu. Die Vermieterin hatte den Grund der Kündigung ausreichend dargelegt. 

Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung liegt vor, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Obwohl grundsätzlich bei solchen Fällen zu prüfen ist, ob eine Abmahnung vor Ausspruch der fristlosen Kündigung erforderlich ist, kann auch eine einmalige Pflichtverletzung so erheblich sein, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. 

Mit Glas gespickte Sprengkörper sollten gegen Ratten eingesetzt werden

Die sogenannten Polenböller, die der beklagte Mieter in seiner Wohnung gelagert hatte, waren von ihm zusätzlich mit Glasscherben ummantelt worden. Diese sind nach Auffassung des AG Hannover nicht nur geeignet, die Mietsache in ihrer Substanz zu beschädigen, sondern stellen darüber hinaus auch eine Gefahr für die Gesundheit der Mitmieter des Hauses dar. Die Sprengkörper sind in Deutschland nicht zugelassen. Es gibt keine Qualitätsprüfungen der Produkte. 

Vor Gericht hatte der Beklagte eingeräumt, Ratten mit den Sprengkörpern erlegen zu wollen. Sofern er meint, er hätte bei der Detonation der Sprengkörper hinreichend Abstand zu Gebäuden und etwaigen Dritten gehalten, sei dies nicht nachvollziehbar. Der Mieter als Laie sei kaum in der Lage, die Explosionen der Sprengkörper richtig bewerten zu können. Zudem handele sich nicht um eine „anerkannte Methode der Schädlingsbekämpfung“. Des Weiteren obliegt die Schädlingsbekämpfung allein einem Fachmann. 

Vermieterin durfte Mietverhältnis sofort beenden

Es war der Klägerin somit unzumutbar, an dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist festzuhalten, auch bei Berücksichtigung der Interessen des Mieters. Erfolgt die Kündigung einer Person, die schon lange im Haus wohnt und seelisch oder körperlich krank ist, muss zwar ein erhöhtes Maß an Verständnis und Rücksichtnahme erfolgen. Der Beklagte hatte aber dadurch, dass er die Sprengkörper in seiner Wohnung aufbewahrte, einen Straftatbestand erfüllt. Die Klägerin als Vermieterin hat die Pflicht, ihre Mieter zu schützen. Eine vorherige Abmahnung war somit entbehrlich. Die Gefährdung müssen die Mitmieter und die Vermieterin nicht hinnehmen. Auch eine soziale Härte liegt nicht vor. Ein Grad der Behinderung von 30 aufgrund einer Operation am Herzen mit Kurzatmigkeit und Schweißausbrüchen machen es dem Mieter nicht unmöglich, sich neuen Wohnraum zu beschaffen.

Ihr Jens Reich

(Jens Reich ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungsrecht, Fachanwalt für Erbrecht sowie Notar in der Marler Anwalts- und Notariatskanzlei Reich, Reich, Vark & Schubert.)




July 24, 2020 at 11:00PM
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